Zum 1. Januar tritt ein geändertes Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrecht in Kraft. Damit können Ehegatten künftig auch einen Namen als Ehenamen führen, den einer von beiden aus einer früheren Ehe mitgebracht hat. Bislang konnten Ehe- und Lebenspartner nur den Geburtsnamen eines der Partner zum Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Mit dem Gesetz wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Für Ehegatten, die vor Inkrafttreten der Neuregelung geheiratet und bereits einen Ehenamen bestimmt haben, wird eine Übergangsregelung gelten: Sie können dann innerhalb eines Jahres - nach Inkrafttreten des Gesetzes - einen Ehenamen bestimmen, der vom Geburtsnamen abweicht. Die gleichen Möglichkeiten stehen auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern zur Verfügung. |