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: Mehr Möglichkeiten bei Namenswahl 26.01.2005
 
Zum 1. Januar tritt ein geändertes Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrecht in Kraft. Damit können Ehegatten künftig auch einen Namen als Ehenamen führen, den einer von beiden aus einer früheren Ehe mitgebracht hat. Bislang konnten Ehe- und Lebenspartner nur den Geburtsnamen eines der Partner zum Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Mit dem Gesetz wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.
 
Für Ehegatten, die vor Inkrafttreten der Neuregelung geheiratet und bereits einen Ehenamen bestimmt haben, wird eine Übergangsregelung gelten: Sie können dann innerhalb eines Jahres - nach Inkrafttreten des Gesetzes - einen Ehenamen bestimmen, der vom Geburtsnamen abweicht. Die gleichen Möglichkeiten stehen auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern zur Verfügung.
 
Quelle: http://www.vrp.de
 
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